Besucherordnung der Stadt Eppingen

Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir begrüßen Sie recht herzlich auf der Gartenschau Eppingen und freuen uns sehr über Ihr Kommen. Das Gartenschaugelände wurde mit viel Liebe und Sorgfalt für Sie gestaltet. Bitte helfen Sie mit, diese Flächen auch für nachfolgende Gäste in einem sehr guten Zustand zu erhalten. Im Interesse eines harmonischen Miteinanders auf der Gartenschau Eppingen erlässt die Stadt Eppingen folgende verbindliche Besucherordnung für das Gartenschaugelände:

1. Geltungsbereich / Anwendbares Recht / Datenschutzhinweise (Art. 13 DSGVO)

1.1 Diese Besucherordnung gilt für den Sommer 2022 für die nachstehenden Geländeteile der Gartenschau Eppingen:
– das Gartenschaugelände als eingezäunter Bereich,
– die Blumenhalle in der Zunfthausgasse,
– der Ausstellungsbeitrag des Bezirks-Obst- und Gartenbauvereins e.V. Eppingen in der Leiergasse (Saftscheuer)
– sowie die nicht eingezäunten Eingangsbereiche am Altstadtring, an der Bahnhofstraße und im Eingangsbereich West Mühlbacher Straße.
Die eingezäunten Geländeteile sowie der Ausstellungsbeitrag an der Saftscheuer (Ausstellungsbeitrag Nr. 41) und die Blumenhalle (Ausstellungsbeitrag Nr. 42) sind grundsätzlich nur mit gültiger Eintrittskarte oder Akkreditierungsausweis zu betreten.

1.2 Diese Besucherordnung, die gut sichtbar ausgehängt ist oder auf Verlangen eingesehen werden kann, gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände der Gartenschau Eppingen aufhalten. Die hierin niedergelegten Bestimmungen werden mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Betreten der Geländeteile (siehe Ziffer 1.1) durch den Besucher anerkannt.

1.3 Auf die zwischen der Stadt Eppingen und den Besuchern bestehenden Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

1.4 Wir verarbeiten die von Ihnen im Rahmen Ihres Besuchs angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung unserer Vertragspflichten und zur Vertragsabwicklung anlässlich Ihres Besuchs der Gartenschau Eppingen. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken erforderlich. Die von uns in diesem Zusammenhang gespeicherten Daten werden bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert und danach gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere den Ihnen zustehenden Rechten im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung, finden Sie auf der Website der Stadt Eppingen unter https://www.eppingen.de/datenschutz/.

2. Veranstaltungen durch Dritte

Die Durchführung von als solchen erkennbaren Veranstaltungen durch Dritte auf dem Gelände der Gartenschau Eppingen erfolgt durch den und in alleiniger Verantwortung des Dritten gemäß dessen Bedingungen. Weitergehende Ansprüche des Besuchers als den in dieser Benutzerordnung geregelten bestehen gegenüber der Stadt Eppingen nicht.

3. Inhaber des Hausrechts

3.1 Inhaber des Hausrechts i.S. dieser Besucherordnung ist die Stadt Eppingen.

3.2 Die Stadt Eppingen oder die von ihr Bevollmächtigten (Personal, Sicherheits- und Ordnungsdienst oder weitere beauftragte Dritte) üben das Hausrecht für den Zeitraum der Veranstaltung aus. Deren Anweisungen und Anordnungen ist Folge zu leisten.

3.3 Für den Inhalt und die Ausübung des Hausrechts gelten im Übrigen die Regelungen der Ziffer 7 dieser Besucherordnung.

4. Gültige Öffnungszeiten und Zutrittsberechtigung

4.1 Die Eingänge sind täglich durchgehend von 9.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Besitzern von Dauerkarten oder gültigen Tageskarten ist ein Zugang über die Eingangstore Nord, Süd und West bis 19.00 Uhr möglich.

4.2 Die Kassen an den Eingängen Nord und Süd sind täglich von 9.00 bis 18.45 Uhr geöffnet, die Kasse am Eingang West nur an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen.

4.3 Die Stadt Eppingen behält sich eine Änderungen der Regelung unter Ziffer 4.1 und 4.2 aus sachlichen Gründen vor.

4.4 Der Aufenthalt auf dem Gelände der Gartenschau Eppingen an den einzelnen Tagen ist bis zum Einbruch der Dunkelheit gestattet. Das Verlassen des Geländes ist durch Drehtore jederzeit möglich.

4.5 Die Kassenöffnungszeiten nach Ziffer 4.2 verlängern sich bei Abendveranstaltungen bis 30 Minuten nach Veranstaltungsbeginn. In diesen Fällen ist ein Verlassen des Geländes der Gartenschau Eppingen 2021 abweichend von Ziffer 4.4 bis zu 30 Minuten nach Veranstaltungsende möglich.

4.6 Nach den in Ziffer 4.4 und 4.5 genannten Tageszeiten dürfen sich Personen auf dem Gelände nur mit besonderer schriftlicher Erlaubnis der Stadt Eppingen aufhalten. Die Stadt Eppingen behält sich Sonderregelungen zum vorstehenden Satz, insbesondere für die Auf- und Abbauzeiten, vor.

4.7 Die Flächen der Gartenschau sind den Besuchern während der jeweiligen Öffnungszeiten über die offiziellen Eingänge zugänglich. Der Zutritt zu den in Ziffer 1.1 definierten Bereichen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet, die aufzubewahren und dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen ist.

4.8 Tageskarten werden mit Zutritt zum Gelände entwertet. Ein Wiedereintritt auf das Gartenschaugelände nach Verlassen desselben am gleichen Tag kann nur über einen Tagesstempel erfolgen. Die Tageskarte ist auch bei Wiedereintritt mitzuführen.

4.9 Dauerkarten berechtigen während ihrer Gültigkeitsdauer ausschließlich denjenigen Besucher zum Eintritt, für den sie ausgestellt worden ist. Sie sind personalisiert und nicht übertragbar. Die Dauerkarte ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig und auf dem Gartenschaugelände mitzuführen sowie Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.

4.10 Kinder bis zum 12. Lebensjahr dürfen das Gartenschau-Gelände nur in Begleitung einer volljährigen Person betreten. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern.

5. Eintrittskarten

5.1 Berechtigt zum Zugang auf das Gelände der Gartenschau sind nur Personen, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte (Dauer- oder Tageskarte) sind. Maßgeblicher zeitlicher Anknüpfungspunkt für die nachfolgenden Ermäßigungen ist der Zeitpunkt des käuflichen Erwerbs der jeweiligen Eintrittskarte.

5.2 Dauerkarten berechtigen zum Besuch des Gartenschaugeländes im ausgeschrieben Durchführungszeitraum im Jahr 2022 zu den üblichen Öffnungszeiten. Dauerkarten berechtigen ausschließlich den Karteninhaber zum Eintritt und sind nicht übertragbar. Sie berechtigen nur zum Eintritt, wenn sie mit einem Passfoto des Karteninhabers versehen sind. Dies gilt auch für Familiendauerkarten, bei denen jedes einzelne Familienmitglied eine eigene Karte erhält.

5.3 Tageskarten berechtigen zum einmaligen Besuch des Gartenschaugeländes iim ausgeschrieben Durchführungszeitraum 2022 an einem beliebigen Kalendertag nach Wahl des Karteninhabers und zu den üblichen Öffnungszeiten.

5.4 Zahlungspflichtiger Ermäßigter ist, wer einen der folgenden Nachweise mitführt und an der Kasse vorlegen kann:
– Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50 %. Die erforderliche Begleitperson erhält einen kostenfreien Tageseintritt, wenn der Eintrag „B“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Die Begleitperson erhält an den Kassen der ausgewiesenen Haupteingänge eine gültige Tageskarte.
– Empfänger von Arbeitslosengeld I und II sowie Empfänger von Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen nach dem AsylbLG.
– Studenten, Auszubildende und Schüler ab dem 25. Geburtstag sowie Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten sowie Bundesfreiwilligendienstleistende.
– Senioren ab dem 67. Geburtstag.

5.5 Zahlungspflichtiger Jugendlicher und/oder junger Erwachsener ist, wer mindestens 15 Jahre bis einschließlich 24 Jahre alt ist.

5.6 Eine kleine Familienkarte berechtigt einen Erwachsenen mit mindestens einem eigenen Kind oder Enkelkind bis zum 18. Geburtstag zum Eintritt.

5.7 Eine große Familienkarte berechtigt zwei Erwachsene mit mindestens einem eigenen Kind oder Enkelkind bis zum 18. Geburtstag zum Eintritt.

5.8 Tages-Schulklassenkarten „Grünes Klassenzimmer“ berechtigen Klassenverbände mit mindestens zehn Schülern, das Gartenschaugelände gemeinsam als Gruppe zu betreten. Zwei Begleitpersonen haben freien Eintritt.

5.9 Tages-Gruppenkarten berechtigen Gruppen mit mindestens zwölf Personen, das Gartenschaugelände gemeinsam als Gruppe zu betreten. Bei Reisegruppen erhalten der Busfahrer der Gruppe gegen Nachweis des Reiseveranstalters freien Eintritt.

5.10 Im Falle des Verlustes einer Tageskarte durch den Karteninhaber besteht weder ein Anspruch auf eine Ersatzkarte noch auf sonstigen Ersatz.

5.11 Im Falle des Verlustes der Dauerkarte und der dann notwendigen eindeutigen Zuordnung und Identifizierung der verlustigen Karte im System wird gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro eine neue Dauerkarte ausgestellt. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte schriftlich an die Geschäftsstelle des Eigenbetriebes Gartenschau Eppingen 2021, Marktplatz 1, 75031 Eppingen. Dem jeweiligen Besucher ist der Nachweis gestattet, dass der Stadt Eppingen durch die Neuausstellung der Dauerkarte ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.12 Es besteht kein Anspruch auf Umtausch, Rücknahme oder sonstige Erstattung erworbener Eintrittskarten. Dies gilt auch für den Fall, dass einzelne Veranstaltungen ausfallen, eine Teilnahme an Veranstaltungen wegen Überbelegung nicht möglich ist oder das Gelände der Gartenschau aufgrund höherer Gewalt geräumt wird.

5.13 Die vorstehend genannten Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar.

6. Allgemeine Verhaltensregeln

6.1 Abfälle, Papier und Zigarettenreste sind in die bereitgestellten Abfallbehälter zu werfen.

6.2 Fundsachen können an den Kassen Nord und Süd (am Altstadtring) abgeben werden. Dort ist ein Formblatt mit Angaben zum Fundort etc. auszufüllen.

6.3 Fundsachen können am gleichen Tag an den Kassen Nord und Süd abgeholt werden. Die Fundsachen die am gleichen Tag nicht abgeholt wurden, werden an das Fundbüro im Bürgerservice der Stadt Eppingen, Marktplatz 3, 75031 Eppingen weitergegeben. Tel.: 07262/920-1152, -1153 oder 1234, E-Mail: rathaus@eppingen.de.

6.4 Der Aufenthalt auf dem Gelände und insbesondere die Benutzung der Spielplätze, Spiel- und Sportgeräte sowie das Betreten der Wiesenflächen erfolgen auf eigene Gefahr. Soweit die Stadt Eppingen Beförderungsmöglichkeiten im Rahmen eines Sonderverkehrs anbietet (Shuttle-Service), besteht ein Anspruch auf Beförderung nur im Rahmen der Betriebszeiten und der zur Verfügung gestellten Beförderungskapazitäten.

6.5 Nicht gestattet ist insbesondere:
– sich in den Anlagen außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegsperren zu beseitigen bzw. zu verändern oder Einfriedungen und Barrieren zu überklettern.
– Hinweisschilder o.Ä. zu entfernen oder umzusetzen.
– Hunde oder andere Tiere auf das Gartenschaugelände mitzubringen. Ausgenommen hiervon sind Rettungs- und Behindertenbegleithund, sofern ein Nachweis über die Notwendigkeit des Mitführens des Begleittieres erbracht wird.
– Mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung innerhalb des Gartenschauareals zu fahren.
– Mopeds, Mofas, Fahrräder, Roller, Inlineskates, Skateboards und Segways zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge des Gartenschaupersonals. Die Nutzung dieser Fahrzeuge ist nur dort zugelassen.
– Pflanzenflächen, Beete, ungemähte Wiesen und gesperrte Anlagen zu betreten.
– Pflanzen oder Pflanzenteile abzureißen, abzuschneiden oder auf andere Weise zu entfernen oder zu beschädigen.
– Kunstobjekte und Denkmäler zweckentfremdend zu benutzen, insbesondere zu besteigen.
– Eigene Veranstaltungen ohne schriftliche Genehmigung der Stadt Eppingen durchzuführen.
– Das individuelle Abspielen von lauter Musik.
– Das Baden im Stadtweiher.
– Das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen.
– Die Verwendung von Gasflaschen für Grills o.ä…
– Der Betrieb von Drohnen.
– Das Mitbringen von Waffen, und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sind berechtigt, Taschen, Gepäckstücke und sonstige Behältnisse zur Gefahrenvermeidung nach solchen Gegenständen zu durchsuchen.
– Das Anbringen von Plakaten ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadt Eppingen.
– Unbefugte Waren oder Dienstleistungen aller Art anzubieten, Werbung zu betreiben oder Sammlungen durchzuführen.
– Veranstaltungen von Parteien oder politischen Organisationen, ebenso politische Demonstrationen sowie spontane politische Willensbekundungen durchzuführen.

7. Hausrecht und Verstöße

7.1 Das Aufsichtspersonal der Stadt Eppingen übt im Rahmen seiner Zuständigkeit das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals, Sicherheitsdiensten und sonstigem ausgewiesenen Personal ist unbedingt Folge zu leisten. Auf dem Gartenschaugelände aufgestellte Hinweisschilder sind zu beachten.

7.2 Der Besucher ist verpflichtet, auf andere Besucher Rücksicht zu nehmen, diese insbesondere weder zu behindern, zu belästigen oder zu gefährden. Gleiches gilt gegenüber Ausstellern und sonstigem auf dem Gelände der Gartenschau tätigen Personal. Der Zutritt kann jedermann aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei grobem oder beharrlichem Verstoß gegen diese Besucherordnung, v. a. bei alkohol- oder drogeninduziertem Fehlverhalten. In den vorgenannten Fällen kann der Besucher auch vom Gelände verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Erstattungsanspruch für den Eintrittspreis; das Gelände ist vom Besucher unverzüglich zu verlassen.

7.3 Die Stadt Eppingen behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen gegen diese Besucherordnung einzuschreiten und einen Geländeverweis auszusprechen. Darüber hinaus kann die Stadt Eppingen ein Hausverbot erteilen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

7.4 Personen, die sich der o.g. Kontrolle entziehen oder die Abgabe von Waffen oder gefährlichen Gegenständen sowie nicht erlaubten Gegenständen verweigern, kann der Zutritt zum Gartenschaugelände untersagt werden.

7.5 Eintrittskarten und Akkreditierungsausweise verlieren unter den vorgenannten Voraussetzungen mit der Aufforderung zum Verlassen des Gartenschaugeländes ihre Gültigkeit.

7.6 Manipulation an Dauer- bzw. Tagekarten sowie Akkreditierungsausweisen haben deren Ungültigkeit zur Folge und werden ersatz- und entschädigungslos eingezogen. Bei manipulierten Eintrittskarten oder Missbrauch von gültigen Dauerkarten behält sich die Stadt Eppingen rechtliche, insbesondere strafrechtliche Schritte gegen den Verwender vor.

7.7 Führungen über das Gartenschaugelände dürfen ausschließlich von akkreditierten Gästeführern oder von den Stadtführern der Stadt Eppingen durchgeführt werden.

7.8 Die Stadt Eppingen behält sich das Recht vor, Programmänderungen nach Ermessen vorzunehmen, die keinen wesentlichen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Gartenschau haben. Ansprüche des Besuchers werden durch eine Verlegung bzw. Änderung von Veranstaltungen und Programmpunkten nicht begründet.

7.9 Die Stadt Eppingen ist berechtigt, Bereiche des Gartenschaugeländes ganz oder teilweise zu sperren oder den Zutritt zu diesen zu beschränken. Durch solche Sperrungen oder Zutrittsbeschränkungen werden Ansprüche des Besuchers nicht begründet.

7.10 Spricht der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die Region Eppingen eine Unwetter-Warnung aus (rote Stufe oder violette Stufe), behält sich die Stadt Eppingen das Recht vor, die komplette Räumung des Gartenschaugeländes aus Sicherheitsgründen zu veranlassen. Durch eine Räumung werden Ansprüche des Besuchers nicht begründet.

7.11 Die Stadt Eppingen ist befugt, widerrechtlich im Gartenschaugelände oder vor Zugangstoren abgestellte Fahrzeuge, Anhänger u.Ä. sowie Hindernisse jeglicher Art zu Lasten des Halters oder des Eigentümers ohne vorherige Unterrichtung kostenpflichtig entfernen zu lassen.

7.12 Im Übrigen gelten die Vorschriften der Polizeiverordnung der Stadt Eppingen vom 01.05.2021.

8. Bild- und Tonaufnahmen

8.1 Jedem Besucher ist es gestattet, Bild- und Tonaufnahmen zu privaten Zwecken zu tätigen.

8.2 Jeder Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit der Gartenschau Eppingen von ihm Film- und Fernsehaufnahmen für Dokumentationen, die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, für Presse, Funk und andere Medien erstellt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden können, ohne dass der Besucher hieraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann.

8.3 Jegliche Anfertigung von Fotografien sowie Aufzeichnungen in Bild und Ton auf dem Gartenschaugelände für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Stadt Eppingen erlaubt.

9. Haftung der Stadt Eppingen

9.1 Für Schäden haftet die Stadt Eppingen nur dann, wenn sie, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Stadt Eppingen, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

9.2 Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Eppingen, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.3 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten sowohl für vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche der Besucher.

10. Aktualisierung der AGB

Die Stadt Eppingen behält sich vor, die vorstehenden Regelungen den Gegebenheiten und Umständen der Veranstaltung anzupassen. Es gilt daher die jeweils zum Zeitpunkt des Kartenkaufes gültige Besucherordnung der Stadt Eppingen. Diese Besucherordnung wird mit dem Erwerb einer Eintrittskarte der Gartenschau Eppingen und dem Betreten des Gartenschaugeländes anerkannt.

Stand: 01.03.2022

 

Datenschutzhinweise für Gäste gemäß Art. 13 DSGVO

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns geben. Zusätzlich informieren wir über Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise diese genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach dem Inhalt des zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnisses.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist:

Stadt Eppingen / Eigenbetrieb Gartenschau Eppingen 2021
Marktplatz 1-5
75031 Eppingen

Telefon: +49 (0)7262 920 1500
E-Mail: info@gartenschau-eppingen.de

Sie erreichen unsere behördliche Datenschutzbeauftragte unter
datenschutz@eppingen.de
oder
HEYDER + PARTNER
Gesellschaft für Kommunalberatung mbH
Konrad-Adenauer-Str. 11
72072 Tübingen.

Welche Daten verarbeiten wir?

Wenn Sie eine Dauerkarte für die Gartenschau Eppingen 2021 erwerben, erheben wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum sowie ggf. weitere Daten, die für die Erstellung der Dauerkarte erforderlich sind. Darüber hinaus bedarf es zur Personalisierung der Dauerkarte eines aktuellen Lichtbildes.

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Erhebung dieser Daten erfolgt zum Zwecke der Dauerkarten-Personalisierung, insbesondere um Sie als Besitzer der Dauerkarte während der Durchführung der Gartenschau identifizieren zu können. Rechtsgrundlage diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Wer bekommt meine Daten?

Innerhalb des Eigenbetriebes Gartenschau Eppingen 2021 erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen benötigen.

Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen (etix.com event GmbH & Co. KG) können zu diesen Zwecken Daten erhalten, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Sämtliche Dienstleister sind vertraglich dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln.

Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb unserer Tourismuseinrichtung ist zunächst zu beachten, dass wir als Auftraggeber nur erforderliche personenbezogene Daten unter Beachtung der anzuwendenden Vorschriften zum Datenschutz weitergeben. Personenbezogene Daten über unsere Vertragspartner dürfen wir grundsätzlich nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Weitergabe anderweitig befugt sind.

Ihre Daten übermitteln wir zur Erfüllung der Vermittlungsleistungen an Gästeführer, die für den von Ihnen gewünschten Führungsauftrag in Betracht kommen.

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (sogenannte Drittstaaten) findet grundsätzlich nicht statt.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange dies für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:

• Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, die sich z. B. ergeben können aus: Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel sechs bis zehn Jahre.
• Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

Sofern die Datenverarbeitung im berechtigten Interesse von uns oder einem Dritten erfolgt, werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sobald dieses Interesse nicht mehr besteht. Hierbei gelten die genannten Ausnahmen. Gleiches gilt für die Datenverarbeitung aufgrund einer erteilten Einwilligung. Sobald diese Einwilligung für die Zukunft durch Sie widerrufen wird, werden die personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn es besteht eine der genannten Ausnahmen.

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO).

Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Gibt es eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen des Vertragsverhältnisses müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die zur Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, den Vertrag mit Ihnen zu schließen oder diesen auszuführen.

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?

Zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Vertragsbeziehung nutzen wir keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber und über Ihre diesbezüglichen Rechte gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

Findet ein Profiling statt?

Wir verarbeiten Ihre Daten nicht mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte automatisiert zu bewerten.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DSGVO.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Empfänger eines Widerspruchs
Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse erfolgen und sollte gerichtet werden an:

Eigenbetrieb Gartenschau Eppingen 2021
Marktplatz 1
75031 Eppingen

E-Mail: info@gartenschau-eppingen.de