Städtischer Eigenbetrieb „Gartenschau Eppingen 2021“ gegründet

Veröffentlicht am: 9. Juni 2016

Gartenschau-Ausschuss als beschließendes Gemeinderatsorgan eingerichtet

Mit der Betriebsgründung hat der Gemeinderat am vergangenen Dienstag rechtlich und organisatorisch einen wichtigen Schritt zur Durchführung der Gartenschau getan. Zugleich hat er die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb beschlossen. Darin ist das Stammkapital des Eigenbetriebs auf 500.000 Euro festgeschrieben. Darüber hinaus bringt die Stadt Eppingen die Gartenschaugrundstücke als Eigenkapital den Betrieb ein.

Die Betriebssatzung sieht ferner als beschlussfassendes Gemeinderatsorgan einen Betriebsausschuss vor, der in einem abgegrenzten Rahmen für die Angelegenheiten des Eigenbetriebs bestimmt. Vorsitzender des Betriebsausschusses ist der Oberbürgermeister. Der Ausschuss besteht ferner aus zehn Gemeinderatsmitglieder. Ständig beratendes Mitglied ist der Leiter beziehungsweise die Leiterin des Referats Garten-, Obst- und Weinbau beim Ministerium für den ländlichen Raum als Vertreter beziehungsweise Vertreterin des Landes und damit Träger der Gartenschau zusammen mit der Stadt Eppingen. Als Mitglieder wurden von der CDU-Gemeinderatsfraktion Klaus Scherer, Carmen Probst, Reinhard Keller und Ute Knopp gewählt. Für die SPD-Fraktion gehen die Stadträte Hartmut Kächele, Michael Mairhofer und Reinhard Ihle in den Ausschuss. Für die FBW-Fraktion wurden die Stadträte Jörg Haueisen und Bernd Rothmeier und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde Stadträtin Brigitte Hilker gewählt. Die erforderliche Änderung der Hauptsatzung der Stadt zur Gründung des Gartenschau-Ausschusses wurde ebenfalls am vergangenen Dienstag beschlossen.

Da der Betriebszweck des Eigenbetriebs „Gartenschau Eppingen 2021“ sich ausdrücklich mit der Planung, der Durchführung und der Abwicklung der Gartenschau 2021 definiert, wird der Eigenbetrieb bis voraussichtlich 2022 geführt. Durch die Gründung in 2016 kann der Vorteil des Vorsteuerabzugs ausgeschöpft werden. Betriebsleiter ist der Technische Beigeordnete.

Durch die wirtschaftliche Betätigung der Stadt bei der Veranstaltung der Gartenschau kommt es zu einem steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art. Untersucht wurden deshalb auch die Rechtsformen Regiebetrieb und Eigengesellschaft, zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Unter Abwägung aller Argumente wurde der Eigenbetrieb als die geeignetste Rechtsform für die Gartenschau 2021 gesehen. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftungen wurden erschwerte Voraussetzungen für die Finanzierung und das eingeschränkte Mitspracherecht des Gemeinderats gegenüber eines städtischen Eigenbetriebs als kritisch gesehen. Beim Regiebetrieb war es die eingeschränkte Transparenz aufgrund der vollständigen Einbindung in den städtischen Haushalt, sodass damit die steuerlichen Vorteile eines Betriebs gewerblicher Art nicht mehr auszuschöpfen wären. Das Finanzamt Heilbronn und das Regierungspräsidium Stuttgart sehen die Betriebsgründung positiv. Das Finanzamt hat die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Eigenbetriebs bereits signalisiert.

Beitragskategorien:
Zurück